Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Unsere Vertragspartner werden nachfolgend als Auftraggeber von Gastronomiemanagement Achim Sommer bezeichnet, ohne dass die rechtliche Einordnung der Vertragsbeziehung präjudiziert.

1.2 Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen Auftraggeber und Gastronomiemanagement abgeschlossen werden, ohne dass es eines Widerspruchs des Gastronomiemanagement gegen etwaige vom Auftraggeber gemachte Einschränkungen bedarf. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und weitere Vereinbarungen sowie Veränderungen und Nebenabreden sind nur soweit gültig wie sich Gastronomiemanagement damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Nur schriftliche Vertragserklärungen von Gastronomiemanagement, insbesondere Leistungsangebote und Angebotsannahmen, verpflichtet Gastronomiemanagement. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch Gastronomiemanagement.

2.2 Ein Vertragsabschluss kommt nur zustande, wenn dieser schriftlich niedergelegt und der Vertrag rechtswirksam unterschrieben ist. Vertragsänderungen und neue Angebote müssen schriftlich abgefasst und oder bestätigt werden.

3. Leistungsumfang

3.1 Zu den Leistungen des Auftragnehmers zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebene Veranstaltung erforderlich ist. Gastronomiemanagement bestimmt welcher Betrieb den Auftrag durchführen wird.

3.2 Der genaue Gegenstand der Leistung ergibt sich aus dem zwischen Parteien geschlossenen Vertrag.

3.3 Alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen und von Gastronomiemanagement angelieferten Gegenstände und Materialien mit Ausnahme der Lebensmittel und Getränke stehen und bleiben im Eigentum von Gastronomiemanagement und müssen unverzüglich nach der Beendigung der Veranstaltung an den durchführenden Betrieb zurückgegeben werden. Fehlmengen werden nach Rückgabe und Prüfung der restlichen Gegenstände nach Satz 1 zu Wiederbeschaffungspreisen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Getränke, die auf Kommissionsbasis geliefert werden, werden nur dann zurückgenommen, wenn die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind.

4. Lieferzeit

4.1. Die in der jeweilig gesondert getroffenen Vereinbarung angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich.

4.2 Gastronomiemanagement wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn Gastronomiemanagement an der Erfüllung Ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung behördlichen Eingriffen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw., und wenn durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich wird. Bei allen angegeben Hinderungsgründen ist es unerheblich, ob sie beim Auftraggeber oder bei Gastronomiemanagement entstehen.

4.3 Wird Gastronomiemanagement von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers.4.4 Der Auftraggeber ersetzt Gastronomiemanagement alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Kosten, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem Gastronomiemanagement gemäss Ziffer4.2 von der Leistung frei wird.

5. Lieferungen ins Zollausland und an exterritoriale Missionen

5.1 Die anfallenden Kosten und Gebühren, z.B. Zolldeklaration und – Abfertigung, Luftfracht und Landtransport, Einfuhrpapiere, Veterinärzeugnisse, Proforma-Rechnung, Pflanzenschutzzeugnisse, Personalkosten wie Hotelunterkunft, Spesen, Stundensätze, Visagebühren, Transfer vor Ort, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.2 Die Zollfreigabe der Waren hat der Auftraggeber herbeizuführen.

6. Zahlung, Verzug, Aufrechnung

6.1 Dem Auftrag kann eine Vereinbarung über eine Anzahlung des Auftraggebers zugrunde gelegt sein. Wird eine Anzahlung vereinbart, ohne dass der genaue Veranstaltungstermin feststeht, wird die Anzahlung spätestens 7 Tage vor dem zu bestimmenden Veranstaltungszeitpunkt fällig.

6.2 Der offene Saldo der Schlussrechnung ist unverzüglich ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig.

6.3 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen i.H. von 4,5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

6.4 Die angegebene Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen MwSt abgerechnet.

7. Beanstandungen

7.1 Beanstandungen sind unverzüglich mündlich dem ausführenden Betrieb bzw. Achim Sommer mitzuteilen.

7.2 Verdeckte Mängel an gelieferten Waren und den Leistungen von Gastronomiemanagement müssen vom Auftraggeber unverzüglich mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach der Entdeckung schriftlich Achim Sommer, der den Auftrag ausgeführt hat, mitgeteilt werden.

7.3 Kommt der Auftraggeber gemäss seiner Mitteilungspflicht gem. Ziff. 7.1 und 7.2 nicht fristgerecht nach und können die Mängel auf Grund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung, behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers hergeleitet werden.

8. Gefahrübergang und Haftung

8.1 Bei Anlieferung der Ware hat der Auftraggeber diese zu prüfen. Im Falle von Reklamationen gilt Ziff. 7.

8.2 Mit Übernahme Ziffer 8.1 der Lieferungen bzw. Sachleistungen nach Ziff.3 dieser Bedingungen durch den Auftraggeber geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung Verminderung und Verschlechterung sowie Folgeschäden auf den Auftraggeber über.

8.3 Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9. Gewährleistung

Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften können nur dann hergeleitet werden, wenn die zugesicherten Eigenschaften von Gastronomiemanagement in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Ansonsten bestehen diesbezüglich keine Ansprüche des Auftraggebers

10. Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Dasselbe gilt in Hinblick auf dieses Schriftformerfordernis.

11. Teilwirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichteten sich die Vertragsparteien diese unverzüglich im Wege ergänzender Vereinbarungen durch eine solche schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommt.

12. Gerichtstand

Unter Vollkaufleuten gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehende Rechtstreitigkeiten ausschließlich der Gerichtstand Nastätten.

13. Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Diese Website verwendet Cookies. Nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung am Ende der Seite. Klicken Sie auf „Akzeptieren“, um Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Website besuchen zu können.